Public Services

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Kommunale Gebühren müssen kostendeckend, rechtssicher und gegenüber den Gebührenzahlern nachvollziehbar sein. Fehler in der Kalkulation führen zu Rückzahlungsansprüchen und angreifbaren Satzungen.

Wir kalkulieren Gebühren und Beiträge nach den Kommunalabgabengesetzen der Länder, begleiten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und unterstützen bei der Umstellung auf getrennte Abwassergebühren.

Interaktive Gebühren-Landkarte

Wählen Sie eine Kommune, um die aktuellen Gebührensätze einzusehen. Stand:

Demo-Daten — frei erfundene Werte zu Demonstrationszwecken. Die Karte ist generalisiert und nicht maßstabsgetreu.

Gebührenrechner

Überschlägige Ermittlung der jährlichen Abwassergebühr für einen Privathaushalt — auf Basis der hinterlegten Sätze der gewählten Kommune.

Richtwert: rund 45 m³ je Person und Jahr.
Dach- und befestigte Hofflächen des Grundstücks.
Anteil des abfließenden Niederschlags: Dach 0,9–1,0 · Pflaster 0,6 · Kies 0,3.

Unverbindliche Überschlagsrechnung auf Basis von Demo-Daten. Maßgeblich ist ausschließlich die Gebührensatzung der jeweiligen Kommune.

Warum AVANTA?

Rechtssichere Kalkulation

Wir kalkulieren nach dem Kommunalabgabengesetz Ihres Landes und der einschlägigen Rechtsprechung — nachvollziehbar dokumentiert bis zur Satzungsreife.

Belastbare Vergleichswerte

Aus zahlreichen kommunalen Mandaten kennen wir die Bandbreiten — und ordnen Ihre Sätze im interkommunalen Vergleich ein.

Bestand vor Gericht

Unsere Kalkulationen sind darauf ausgelegt, einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung standzuhalten. Im Streitfall begleiten wir Sie.

Unsere Leistungen im Überblick

Wählen Sie einen Schwerpunkt — zu ausgewählten Themen finden Sie eine eigene Detailseite.

Gebührenkalkulationen

Wir ermitteln kostendeckende Gebührensätze für Abwasser, Abfall, Friedhöfe und weitere Einrichtungen — einschließlich kalkulatorischer Abschreibungen und Verzinsung des Anlagekapitals.

Beitragskalkulationen

Für Erschließungs- und Anschlussbeiträge ermitteln wir den beitragsfähigen Aufwand und entwickeln sachgerechte Verteilungsmaßstäbe.

Getrennte Abwassergebühren

Die Trennung von Schmutz- und Niederschlagswassergebühr ist in den meisten Ländern verpflichtend. Wir begleiten die Flächenermittlung, die Kalkulation beider Maßstäbe und die Kommunikation gegenüber den Gebührenzahlern.

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

Vor größeren Investitionen vergleichen wir Handlungsalternativen im Barwertkalkül — etwa Eigenerledigung gegenüber Vergabe oder interkommunaler Zusammenarbeit.

Begleitung von Satzungsverfahren

Wir bereiten Beschlussvorlagen auf, erläutern die Kalkulation in Ausschüssen und Rat und stehen bei Rückfragen der Rechtsaufsicht zur Verfügung.

Unser Team – Ihr Vorteil

Ihre Ansprechpartner für kommunale Kalkulationen.

Schnell. Individuell. Persönlich.

Mit rund 50 Experten aus den Bereichen M&A, Unternehmensbewertung, Accounting und Financial Advisory bündeln wir umfassendes Know-how für Ihre Transaktion.

Anfrage senden

Referenzen

Stadtentwässerung

Umstellung auf getrennte Abwassergebühren

Stadt Musterhausen

Abfallwirtschaft

Gebührenkalkulation für den Wirtschaftsplan

Landkreis Beispielland

Wasserversorgung

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Netzübernahme

Zweckverband Musterregion

Häufig gestellte Fragen

Weil der Frischwasserbezug nichts über die versiegelte Fläche aussagt. Ein Betrieb mit großem Parkplatz und geringem Wasserverbrauch würde sonst zu niedrig belastet. Die Rechtsprechung verlangt die Trennung, sobald die Niederschlagswasserbeseitigung mehr als etwa 12 % der Gesamtkosten ausmacht.
Er gibt an, welcher Anteil des Niederschlags von einer Fläche tatsächlich in die Kanalisation abfließt. Ein Steildach liegt bei 0,9 bis 1,0, gepflasterte Flächen bei etwa 0,6, wassergebundene Decken deutlich darunter.
Die Kalkulationszeiträume betragen je nach Landesrecht ein bis fünf Jahre. Verbreitet ist ein Dreijahresturnus mit jährlicher Überprüfung wesentlicher Kostenpositionen.
Überdeckungen sind innerhalb der landesrechtlich vorgesehenen Frist — regelmäßig drei Jahre — an die Gebührenzahler zurückzugeben, üblicherweise über eine Absenkung künftiger Sätze.
Über kalkulatorische Abschreibungen und eine Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals. Ob von Anschaffungs- oder Wiederbeschaffungswerten auszugehen ist, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Nein. Sämtliche Gebührensätze auf dieser Seite sind frei erfunden und dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Maßgeblich ist allein die Satzung der jeweiligen Kommune.